Wir benötigen den Pass im Original, eine Kopie reicht nicht aus. Das fertige Visum wird auf eine freie Seite geklebt.
Bei Nicht-Deutschen Pässen wird kein Einkommensnachweis benötigt.
Bei Nicht-Europäischen Staatsbürgern wird eine Meldebescheinigung verlangt.
Jede Situation wird individuell bearbeitet, in einigen Fällen können weitere Dokumente verlangt werden.
Das Russische Konsulat behält sich das Recht
vor, aus nicht genannten Gründen die Verzögerung der Bearbeitung und die Ablehnung der Antragstellung zu veranlassen. Diese Entscheidung liegt einzig und allein beim Russischen Konsulat. Für
daraus resultierende, angefallene Kosten übernehmen wir keinerlei Haftung.